Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SG Düsseldorf 16.02.2005 S 35 SO 28/05 ER, NWB 9/2005 S. 74

Arbeitsförderung | Keine Einkommensanrechnung beim Arbeitslosengeld II bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Das SGB II (Hartz VI) sieht im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft gegenseitige Unterhaltspflichten und damit verbundene Leistungseinschränkungen für die nichteheliche Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau vor. Für die gleichartige Lebensgemeinschaft zweier Homosexueller sind entsprechende Leistungskürzungen nicht vorgesehen. Dies stellt einen verfassungsrechtlich unzulässigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG dar, denn heterosexuelle Paare werden durch die Regelungen des SGB II gegenüber homosexuellen Paaren benachteiligt. Unabhängig davon reicht das bloße Zusammenleben eines Mannes und einer Frau in einer gemeinsamen Wohnung zur Annahme einer Bedarfsgemeinschaft i. S. des SGB II nicht aus und rechtfertigt daher noch keine gegenseitige Anrechnung von Einkommen (

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen