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Krankenversicherung | Ermäßigter Krankenkassenbeitrag während der Freistellungsphase bei Altersteilzeit
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben am durch Gemeinsame Verlautbarung empfohlen, bei Altersteilzeit während der Freistellungsphase den ermäßigten Beitragssatz der Krankenversicherung zu verwenden. Sie beziehen sich auf das (vgl. dazu auch NWB-Aktuelles Heft 51 v. ). Gleichzeitig haben die Krankenkassenspitzenverbände empfohlen, in Altfällen danach zu Unrecht gezahlte Krankenkassenbeiträge auf Antrag des Versicherten und des Arbeitgebers zu erstatten. Der entsprechende Antrag ist bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen. Hinsichtlich der Ansprüche aus dem Jahr 2000 ist den Krankenkassen empfohlen worden, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.