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EuGH 17.02.2005 Rs. C-453 und C-462/02, NWB 9/2005 S. 70

Umsatzsteuer | Veranstaltung bzw. Betrieb von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten steuerbefreit

Der C-453 und C-462/02, Linneweber, entschieden, dass die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen oder Glücksspielgeräten außerhalb zugelassener öffentlicher Spielbanken nicht der Mehrwertsteuer unterworfen werden darf, wenn diese Tätigkeit in solchen Spielbanken steuerfrei ist. Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. (ABl Nr. L 145 S. 1), der die Steuerbefreiung von Glücksspielgeräten und Glücksspielen vorsieht, hat unmittelbare Wirkung, so dass sich Veranstalter oder Betreiber dieser Spiele und Geräte vor den nationalen Gerichten darauf berufen können, um die Anwendung mit dieser Bestimmung unvereinbarer innerstaatlicher Rechtsvorschriften zu verhindern.

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