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Einkommensteuer | Überquotal übernommene Schulden in Erbauseinandersetzung als Anschaffungskosten
Die von einem Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung übernommenen Schulden der Erbengemeinschaft bilden nach dem NWB WAAAB-43706 insoweit Anschaffungskosten der von ihm übernommenen Nachlassgegenstände, als sie seinen Anteil am Nachlass übersteigen. Dazu führt der Senat weiter aus: Etwas anderes ergibt sich nicht aus dem Beschluss des Großen Senats des (BStBl 1990 II S. 837). Wenn der BFH dort (unter C., II., 2.a) der Schuldübernahme keine Bedeutung beigemessen hat, so in einem Fall, in dem bei einer Auseinandersetzung – anders als im Streitfall – dem Miterben Nachlassvermögen entsprechend seiner Erbquote zugeteilt wurde. Wie bei einer Schenkung erwirbt er den Gegenstand so, wie er beim Übergeber vorhanden ist. Die Verbindlichkeiten bilden dann led...