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BMF 28.07.1994 IV B 1 S 2286 55/94

Einkommensteuer; | Nachweis der Hilflosigkeit i. S. von § 33b Abs. 3 Satz 3 und Abs. 6 EStG

Die Gewährung des erhöhten Behinderten-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 3 Satz 3 EStG und des Pflege-Pauschbetrags nach § 33b Abs. 6 EStG setzen den Nachweis der Hilflosigkeit der Behinderten oder Pflegebedürftigen voraus. Gem. gelten für den Nachweis der Hilflosigkeit i. S. von § 33b Abs. 3 Satz 3 und Abs. 6 EStG die erweiterten Möglichkeiten nach Abschn. 100 Abs. 6 LStR 1993 bis einschließlich VZ 1994. Ab VZ 1995 kann der Nachweis der Hilflosigkeit nur noch gem. § 65 Abs. 4 EStDV geführt werden. Das (BStBl I 267) ist insoweit aufgehoben.

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