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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 52/00 EFG 2005 S. 406

Gesetze: UStG § 4 Nr. 18UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8aUStG § 15AO § 65AO § 68

Vorsteuerabzug bei einer Behindertenwerkstatt und Aufteilung nach dem Verhältnis der Umsätze anteilig des Zweckbetriebes

Leitsatz

1. Die Betreuung, Beförderung und Verpflegung von Behinderten in einer Werkstatt für Behinderte, die behinderte Mitarbeiter mit dem Ziel der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt ausbildet und beschäftigt, sind nach § 4 Nr. 18 UStG steuerfrei.

2. Die Aufteilung in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil ist sachgerecht, denn es werden sowohl Leistungen für den steuerfreien Wirkungsbereich als auch Leistungen für den steuerpflichtigen Werkstättenbereich erbracht.

3. Die steuerliche Begünstigung eines Zweckbetriebes, der der Ausbildung und Förderung von Behinderten mit dem Ziel der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt dient, ist sachgerecht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 406
EFG 2005 S. 407 Nr. 5
IAAAB-43608

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 27.10.2004 - VII 52/00

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