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Baurecht; | neue Wärmeschutzverordnung
Die Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden (Wärmeschutzverordnung) v. ist im BGBl I S. 2121 bekanntgemacht worden und tritt am in Kraft. Zum Zweck der Energieeinsparung wird der Jahres-Heizwärmebedarf bei Gebäuden durch Anforderungen an den Wärmedurchgang der Umfassungsfläche und an die Lüftungswärmeverluste begrenzt. Betroffen sind nicht nur Wohn-, sondern auch Büro- und Betriebsgebäude. Die VO enthält auch Vorschriften über bauliche Änderungen bei bereits bestehenden Gebäuden.