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NWB Nr. 8 vom Seite 619 Fach 26 Seite 4329

Tarifliche Ausschlussklauseln

Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Dr. Gerhard Etzel, Kassel

Tarifliche Ausschlussklauseln legen Fristen fest, innerhalb der Ansprüche geltend gemacht werden müssen. Ein Fristversäumnis führt zum Erlöschen der Ansprüche. Deshalb sind der Inhalt und die Auslegung solcher Ausschlussklauseln und die Berechnung der Ausschlussfristen besonders wichtig. Damit befasst sich der nachfolgende Beitrag.

I. Begriff und Bedeutung

Unter einer tariflichen Ausschlussklausel versteht man eine Regelung in einem Tarifvertrag, die besagt, dass bestimmte oder alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, ggf. auch solche, die mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen, innerhalb einer bestimmten Frist (Ausschlussfrist, Verfallfrist) geltend zu machen sind. Häufig sind für die Geltendmachung der Ansprüche Schriftform oder Klageerhebung vorgeschrieben. Werden die Ansprüche nicht innerhalb der Ausschlussfrist geltend gemacht, erlöschen sie.

II. Geltungsbereich

Tarifliche Ausschlussklauseln gelten im Einzelfall, wenn der Tarifvertrag, der die Ausschlussklausel enthält, auf das Arbeitsverhältnis der Parteien anwendbar ist. Die Anwendung des Tarifvertrags setzt voraus, dass entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglied einer der Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber bzw. A...

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Tarifliche Ausschlussklauseln

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