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Rentenversicherung | Kein Austrittsrecht aus Antragspflichtversicherung wegen Wegfalls von Ausbildungsanrechnungszeiten
Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung sieht kein Recht zur Entlassung aus einer Antragspflichtversicherung vor. Ein solches Recht muss auch nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen eingeräumt werden. Dies gilt auch unter Beachtung der erheblichen Verschlechterung der Bewertung von Ausbildungsanrechnungszeiten nach dem Zeitpunkt des Beitritts zur Rentenversicherung ().