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Grundbuchrecht | Nachweis der steuerlichen Unbedenklichkeit gem. § 22 GrEStG
Das OLG Saarbrücken stellt in seinem Beschl. v. - 5 W 154/04 (Rpfleger 2005, 20) fest, dass es grundsätzlich nicht Aufgabe des Grundbuchamts ist, unter Auswertung höchstrichterlicher Steuerrechtsprechung und der einschlägigen steuerlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften die Anwendungs- und Auslegungsfähigkeit von Steuerbefreiungstatbeständen i. S. einer Entbehrlichkeit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bei Grundstückstransaktionen zu prüfen. In sämtlichen Fällen, in denen die Steuerbefreiung nicht von vornherein auf der Hand liege, sei von daher dem Betroffenen die Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts zuzumuten.