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BFH 16.12.2004 IV R 19/03, NWB 8/2005 S. 61

Einkommensteuer | Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Erwerbstätigkeiten

Mit Urteil v. - IV R 19/03 NWB WAAAB-42572 hat der BFH zum häuslichen Arbeitszimmer eines Stpfl., der als Berufschullehrer nichtselbständig und daneben als Schriftsteller freiberuflich tätig war, Folgendes entschieden: (1) Das häusliche Arbeitszimmer eines Stpfl., der mehreren Erwerbstätigkeiten nachgeht, kann auch dann den Betätigungsmittelpunkt i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3 zweiter Halbsatz EStG bilden, wenn der qualitative Schwerpunkt einzelner Tätigkeiten nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt (Anschluss an , BStBl 2004 II S. 771). (2) Im Rahmen der dem FG obliegenden Beurteilung des qualitativen Schwerpunkts der Gesamttätigkeit kommt der Bestimmung des Mittelpunkts der Haupttätigkeit des Stpfl. regelmäßig indizielle Bedeutung zu. (3) Als Haupttätigkeit ist jede Vollzeitbeschäftigung ein...

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