Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 3169/02 EFG 2005 S. 479 Nr. 6

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Provisionszahlung als Umsatztantieme

Leitsatz

1. Maklerprovisionen, die nach dem Umsatz berechnet und ertragsunabhängig gezahlt werden, sind nach den steuerlichen Grundsätzen von Umsatztantiemen zu beurteilen, und zwar unabhängig davon, ob der Gesamt- oder ein Teilumsatz als Bemessungsgrundlage dient.

2. Die Branchenüblichkeit von Umsatztantiemen führt nicht zu deren steuerlichen Anerkennung, wenn die mit der Tantieme verbundenen Risiken für die Kapitalgesellschaft nicht kalkulierbar sind.

3. Führt eine Tantiemezahlungen ersichtlich zur Gewinnabsaugung, ist der Geschäftsleiter verpflichtet, den Geschäftsführervertrag entsprechend anzupassen.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 479 Nr. 6
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2006 S. 80
AAAAB-43440

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 15.01.2004 - 4 K 3169/02

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen