Keine Grunderwerbsteuerbefreiung für Bestellung eines Erbbaurechts gegen 1 DM Erbbauzins unter Verpflichtung zur Fortführung
eines Altersheims
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
1. Die Bestellung eines Erbbaurechts gegen einen symbolischen Erbbauzins von jährlich 1 DM durch eine Kommune, verbunden mit
der Verpflichtung des Erbbauberechtigten, das auf dem Erbbaurechtsgrundstück befindliche Senioren- und Pflegeheim und die
bestehenden Arbeitsverhältnisse fortzuführen sowie altersgemäße Freizeitflächen zu errichten, erfolgt nicht unentgeltlich
und ist daher nicht nach § 3 Nr. 2 GrEStG als Grundstücksschenkung von der Grunderwerbsteuer befreit.
2. Die Steuer ist in diesem Fall gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG nach dem Grundbesitzwert zu bemessen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 1030 Nr. 17 EFG 2005 S. 890 EFG 2005 S. 890 Nr. 11 BAAAB-43431
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