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Einkommensteuer; | Reisekosten für die Teilnahme an der Beerdigung eines nahen Angehörigen (§ 33 EStG)
Reisekosten für die Teilnahme an der Beerdigung eines nahen Angehörigen sind grds. nicht als agw. Belastung i. S. von § 33 EStG zu berücksichtigen (). Der Senat führt hierzu weiter aus, daß Aufwendungen nur dann außergewöhnlich i. S. des § 33 EStG sind, wenn sie nicht nur der Höhe nach, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen. Das sei weder bei Aufwendungen für die Teilnahme an der Beerdigung eines nahen Angehörigen noch für Besuchsfahrten zu erkrankten Angehörigen noch für Reisekosten im Zusammenhang mit der Eheschließung der Fall. Derartige Aufwendungen seien grds. durch die allgemeinen Freibeträge und etwaige andere steuerliche Ermäßigungen abgegolten.