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BBK Nr. 4 vom Seite 187 Fach 30 Seite 1650

Bildung einer 6b-Rücklage bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

von Dipl.-Finw. Christoph Kleine-Rosenstein, Fröndenberg
++ Kernaussagen ++

Die von Personengesellschaften realisierten Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften können unter Beachtung des Halbeinkünfteverfahrens auf bestimmte Reinvestitionen über eine Rücklage nach § 6b EStG übertragen werden. Der Beitrag erläutert die notwendigen Buchungen und die Zusammensetzung der 6b-Rücklage.


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++ Kurzgliederung ++
I.
Anteile an Kapitalgesellschaften und § 6b EStG
III.
Erforderliche Buchungen in den Jahren 2002-2006
II.
Sachverhalt

I. Anteile an Kapitalgesellschaften und § 6b EStG

Einzelunternehmen und PersGes können Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an KapGes bis zu einem Betrag von 500 000 € im Wj der Veräußerung auf die Anschaffungs-/Herstellungskosten bestimmter Reinvestitionen übertragen bzw. durch die aufwandsmäßige Bildung einer Rücklage neutralisieren.

Die Nachteile der PersGes gegenüber KapGes, die Anteile an anderen KapGes gem. § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei veräußern können (ab 2004 zu 95 % steuerfrei, vgl. § 8b Abs. 3 KStG i. d. F. des Korb II-Gesetzes, BBK 6/2004 F. 15 S. 1349), sollen damit beseitigt sein. Der Höchstbetrag von 500 000 € kommt vor Berücksichtigung des Halbeinkünfteverfahrens zur Anwendung. Gewinne aus der Veräußerung v...

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