Der Antragsteller hat gegen die Nichtbewilligung von Prozeßkostenhilfe (PKH) für seinen Rechtsstreit gegen das Finanzamt (FA) betr. Einkommensteuer 1980/81 Beschwerde eingelegt, in der er auf seinen im finanzgerichtlichen Verfahren vorgelegten Antrag auf PKH vom 27.April 1990 verwiesen hat. Der erkennende Senat hat diese Beschwerde durch Beschluß vom 19.November 1990 mit der Begründung, der Antragsteller sei nicht ordnungsgemäß durch einen Angehörigen der in Art.1 Nr.1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) aufgeführten Berufsgruppen vertreten, als unzulässig verworfen. Der Beschluß wurde dem Antragsteller am 20.Dezember 1990 zugestellt.
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 613 BFH/NV 1991 S. 613 Nr. 9 ZAAAB-43316
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