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BGH 20.06.1994 5 StR 595/93
Steuerstrafrecht; | keine fortgesetzte Tat bei Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
Für den Tatbestand der Steuerhinterziehung wird entsprechend dem nicht an der Rechtsfigur der fortgesetzten Tat festgehalten (im Anschl. an GSSt 2 und 3/93). Siehe dazu NWB Aktuelles 34/94.