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BFH 27.04.1994 XI R 54/93
Umsatzsteuer; | Mehrfach-Rechnungen über ein und dieselbe Leistung (§§ 14, 17, 18 UStG 1980/91)
Erteilt ein Unternehmer für ein und dieselbe Leistung mehrere Rechnungen, schuldet er die hierin gesondert ausgewiesene USt nicht gem. § 14 Abs. 3 UStG 1980/1991 (). Die Steuer wird auch nicht gem. § 14 Abs. 2 UStG 1980/1991 geschuldet, wenn die nachfolgenden Rechnungen später storniert wurden.