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BFH Beschluss v. - V B 8/90

Tatbestand

Der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), ein Steuerberater, hatte im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht (FG) seinem Bruder, einem Rechtsbeistand, Untervollmacht erteilt. Dieser legte "in Untervollmacht" für die Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem gegen die Klägerin ergangenen Urteil des FG durch einen von ihm unterzeichneten Schriftsatz Beschwerde ein. Das FG half der Beschwerde nicht ab.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 177
BFH/NV 1991 S. 177 Nr. 3
MAAAB-43102

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BFH, Beschluss v. 07.03.1990 - V B 8/90 -nv-

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