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BFH Beschluss v. - V B 214/91

Tatbestand

Gegen das Urteil des Finanzgerichts vom 30.Juli 1991 hat der als Prozeßbevollmächtigter des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) aufgetretene Steuerberater Z mit Schriftsatz vom 31.Oktober 1991 Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. In dem Schriftsatz wird ausgeführt: "Die Vollmacht auf mich wird kurzfristig nachgereicht." Die Geschäftsstelle des Senats hat daraufhin den Steuerberater Z mit Schreiben vom 28.November 1991, 2.Januar und 29.Januar 1992 aufgefordert, gemäß § 62 Abs.3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) eine Prozeßvollmacht zu übersenden. Steuerberater Z reagierte hierauf jedoch nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 617
BFH/NV 1992 S. 617 Nr. 9
OAAAB-43081

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BFH, Beschluss v. 04.03.1992 - V B 214/91 -nv-

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