I. Die Antragstellerin und Klägerin (Antragstellerin), eine GmbH, führte beim Finanzgericht (FG) gegen das Finanzamt (FA) X einen Rechtsstreit wegen Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und einheitlichem Gewerbesteuermeßbetrag 1991. Gegenstand des Klageverfahrens waren Schätzungsbescheide. Das FG wies die Klage durch Urteil vom 22. Juni 1994 als unbegründet ab, da die Antragstellerin trotz Aufforderung ihre Angaben zur Höhe der Umsätze, der Vorsteuerbeträge und des Gewinns nicht nachgewiesen habe. Die Revision ließ das FG nicht zu. Das Urteil wurde der Antragstellerin am 5. Juli 1994 zugestellt.
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 1008 BFH/NV 1995 S. 1008 Nr. 11 KAAAB-43000
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