I. Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 9. Oktober 1981 erwarb die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ein 1 500 qm großes Grundstück. Die Klägerin, die nach Abriß der auf dem Grundstück befindlichen Gebäude ein neues Wohnhaus mit einer Grundfläche von ca. 90 qm Grundfläche errichten wollte, beantragte beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt --FA--) Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs.1 Ziff.1 i.V.m. § 1 Abs.2 des früheren Schleswig-Holsteinischen Gesetzes über die Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaues, bei Maßnahmen aus dem Bereich des Bundesbaugesetzes und bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (Grunderwerbsteuerbefreiungsgesetz --GrESBWG--). Das FA stellte den Erwerbsvorgang mit Bescheid vom 4. März 1982 hinsichtlich des anteiligen Kaufpreises für das 12fache (vgl. § 4 GrESBWG) der geplanten Baufläche (1 080 qm) vorläufig steuerfrei.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1995 S. 543 BFH/NV 1995 S. 543 Nr. 6 SAAAB-42971
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