Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Sie haben vor dem Finanzgericht (FG) einen Rechtsstreit wegen der Einkommensteuerfestsetzungen 1977 bis 1979 und 1981 geführt. Das Urteil des FG sollte ihnen zunächst gemäß § 53 Abs.2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 5 Abs.2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden. Da die Kläger jedoch die Empfangsbekenntnisse nicht an das FG zurücksandten, erfolgte die Zustellung durch die Post (§ 53 Abs.2 FGO i.V.m. § 3 VwZG). Laut Postzustellungsurkunde ist den Klägern das FG-Urteil am 1.März 1989 zugestellt worden.
Fundstelle(n): BFH/NV 1990 S. 644 BFH/NV 1990 S. 644 Nr. 10 JAAAB-42948
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