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BFH Urteil v. - III R 25/91

Tatbestand

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betreibt seit 1985 in gemieteten Räumen in Berlin eine Gaststätte. Im Streitjahr 1985 schaffte sie für ihren Betrieb eine Vielzahl von Wirtschaftsgütern an. In diesem Zusammenhang ließ sie auch eine sog. BEWAG-Hauptverteilungsanlage (Hauptverteilungsanlage) einbauen. Die Kosten beliefen sich auf ... DM.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1994 S. 345
BFH/NV 1994 S. 345 Nr. 5
ZAAAB-42947

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BFH, Urteil v. 02.10.1992 - III R 25/91 -nv-

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