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OLG Frankfurt/M. 16.09.2004 3 U 205/03, NWB 7/2005 S. 56

Insolvenzrecht | Rang eines Abfindungsanspruchs aus GmbH-Geschäftsführervertrag

Das OLG Frankfurt/M. stellt in seinem Beschl. v. - 3 U 205/03 (ZInsO 2004, 1260) fest, dass ein für den Fall der Kündigung im Geschäftsführervertrag ausdrücklich festgelegter Abfindungsanspruch selbst dann (nur) eine einfache Insolvenzforderung i. S. von § 38 InsO und nicht Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist, wenn die Kündigung erst nach Insolvenzeröffnung durch den Insolvenzverwalter erfolgt ist.

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