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Einkommensteuer | Kein Pauschbetrag für behinderte Menschen neben als außergewöhnliche Belastung anerkannten Heimkosten
Werden die Aufwendungen des Stpfl. für seine behinderungsbedingte Unterbringung in einem Altenwohnheim als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG berücksichtigt, steht dem Stpfl. daneben der Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 3 Satz 3 EStG nicht zu. Dies hat der NWB GAAAB-42774 entschieden.