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Einkommensteuer | Tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung durch Allgemeinmediziner und Betriebsarzt
Ist ein freiberuflich tätiger Arzt sowohl als Allgemeinmediziner als auch auf arbeitsmedizinischem Gebiet tätig, übt er nach dem NWB MAAAB-42571 zwei ihrer Art nach verschiedene Tätigkeiten aus. Die Veräußerung eines dieser Praxisteile stellt eine tarifbegünstigte Teilpraxisveräußerung dar, sofern den Praxisteilen die notwendige organisatorische Selbständigkeit zukommt. Dazu führt der Senat weiter aus: Ob ein Betriebs- bzw. Praxisteil die für die Annahme eines Teilbetriebs erforderliche Selbständigkeit besitzt, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse – beim Veräußerer/Aufgebenden – zu entscheiden. Eine Nutzung der Praxisräume für arbeitsmedizinische Untersuchungen von vier Stunden pro Woche könnte – zusammen mit dem Fehlen einer getrennten Gewinnermittlung und je n...