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Abgabenordnung | Anlauf der Festsetzungsfrist für Erbschaftsteuer
Das NWB WAAAB-42773 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Verlangt das Finanzamt die Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung, richtet sich der Anlauf der Festsetzungsfrist auch dann nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, wenn das Nachlassgericht dem Finanzamt die Erteilung von Erbscheinen und die eröffneten Verfügungen von Todes wegen bereits angezeigt hat. (2) Eine Erbschaftsteuererklärung setzt nur dann die Festsetzungsfrist in Lauf, wenn sie unterschrieben ist.