OFD Koblenz - S 2738 A - St 33 1

Steuerbefreiung von Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG)

BStBl 2003 II S. 723

Im o.a. hat der BFH entscheiden, dass eine „Förderung der Wirtschaft” i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG von allgemeinen gesamtwirtschaftlich wirkenden Maßnahmen zur Konjunktur- und Wachstumsbelebung abzugrenzen sei und ein zweckgerichtetes Handeln mit dem Ziel der selektiven unternehmensbezogenen Förderung abgrenzbarer wirtschaftlicher Verhaltensweisen voraussetze. Wirtschaftsförderung in diesem Sinne umfasse somit nur Maßnahmen zur unmittelbaren Förderung unternehmerischer Tätigkeiten. Darunter fielen solche Maßnahmen nicht, die lediglich mittelbar begünstigend auf die wirtschaftliche Entwicklung einer bestimmten Region einwirkten.

Zur Anwendung dieses Urteils ist folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

Der BFH fordert in seiner Entscheidung zwar eine selektiv unternehmensbezogene Förderung abgrenzbarer wirtschaftlicher Verhaltensweisen als Voraussetzung für die Steuerbefreiung. Damit ist indessen nicht eine Förderung einzelner – benennbarer – Unternehmen gemeint, sondern die abstrakt unternehmensbezogene Förderung wirtschaftlicher Verhaltensweisen. Es soll das nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG begünstigte Handeln von allgemein gesamtwirtschaftlich wirkenden Maßnahmen abgegrenzt werden. Bei einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise wäre dagegen jede – wie auch immer geartete – Fördermaßnahme begünstigt. Die Zweckrichtung bzw. Zielorientierung auf die Förderung von Unternehmen ist deshalb ein sinnvolles Abgrenzungskriterium.

OFD Koblenz v. - S 2738 A - St 33 1

Fundstelle(n):
CAAAB-42797