Körperschaftsteuerlicher Verlust;
Anwendung von § 8 Abs. 4 KStG und § 12 Abs. 3 UmwStG
Bezug: BStBl 2004 II S. 614BStBl 2004 II S. 616
Der BFH hat sich in zwei Urteilen (I R 61/01 und I R 81/02 vom ) zur Frage des Verlustes der wirtschaftlichen Identität i. S. d. § 8 Abs. 4 KStG geäußert:
Im Verfahren I R 81/02 hatte der BFH entschieden, dass die Übernahme der Anteile an einer GmbH im Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung zum Verlust der wirtschaftlichen Identität i. S. d. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG führt, weil sich die unmittelbaren Beteiligungsverhältnisse an der GmbH geändert haben.
Im Verfahren I R 61/01 hat der BFH entgegen Tz. 28 Satz 1 des (BStBl 1999 I S. 455) für die Veräußerung von Geschäftsanteilen einer Kapitalgesellschaft, die an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, den Verlust der wirtschaftlichen Identität dieser anderen Kapitalgesellschaft verneint. In den Entscheidungsgründen führt der BFH aus, dass mittelbare Anteilsübertragungen weder dem Regelbeispiel des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG unterfielen noch mit diesem wirtschaftlich vergleichbar wären. In beiden Urteilen lehnt der BFH die Annahme einer Öffnungs- oder Konzernklausel ab.
Die Urteile wurden im BStBl. veröffentlicht. Tz. 28 Satz 1 des ist damit überholt.
OFD Magdeburg v. - S 2745 - 10 - St 216
Fundstelle(n):
IAAAB-42795