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Unterhaltsleistungen gem. § 33a Abs. 1 EStG an Grundwehr- bzw. Zivildienstleistende;
Anrechnung eigener Bezüge im Jahre 2004
Abgeleitet aus der SachbezugsVO ergeben sich für Mannschaftsdienstgrade für 2004 folgende als eigene Bezüge des unterstützten Kindes anzusetzende monatliche Werte:
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Monatsbeträge | Wehrsold | Sachbezugswert Verpflegung | Sachbezugswert Unterkunft | Summe |
Grenadier | 222,30 € | 197,75 € | 76,68 € | 496,73 € |
Gefreiter | 245,40 € | 197,75 € | 76,68 € | 591,83 € |
Obergefreiter | 268,50 € | 197,75 € | 76,68 € | 542,93 € |
Bei Ableistung eines 9-monatigen Grundwehrdienstes erhalten Wehrpflichtige im Dezember zudem eine besondere Zuwendung von 172,56 Euro. Wird der Soldat vor dem Dezember entlassen oder in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen, ist die Zuwendung bei der Entlassung oder der Berufung zu zahlen.
Nach Ableistung des Grundwehrdienstes erhalten Grundwehrdienstleistende ein Entlassungsgeld von 690,24 Euro.
Zivildienstleistenden stehen die gleichen Geld- und Sachbezüge zu wie einem Soldaten des untersten Mannschaftsgrades (Grenadier), der den Grundwehrdienst leistet (verg. § 35 (1) Zivildienstgesetz).