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Einkommensteuer; | Einnahmen eines im Ausland ansässigen Fußball-Nationalspielers (§ 49 EStG)
Tagesentschädigungen und Prämien, die ein in Spanien ansässiger Fußball-Nationalspieler für die Teilnahme an Trainingslagern, Länderspielen und internationalen Meisterschaften vom Deutschen Fußballbund erhält, unterliegen, sofern es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit handelt, gem. § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG, Art. 15 Abs. 1 und 2 des DBA-Spanien der Besteuerung nur insoweit, als die Tätigkeit nicht im Ausland ausgeübt wird. Handelt es sich um gewerbliche Einkünfte, kommt eine Besteuerung nach deutschem Steuerrecht nur gem. § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG in Betracht ().