DBA Korea
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Korea zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Korea)
v. 10. 03. 2000 (BGBl 2002 II S. 1631)
Nichtamtlicher Hinweis: Dieses Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 2002 II S. 2855) und anzuwenden ab .
Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Republik Korea –
von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerverkürzung zu fördern –
sind wie folgt übereingekommen:
Änderungsdokumentation:
Fundstelle(n):
PAAAH-29894