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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 1 K 1071/02 EFG 2005 S. 554

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 16 Abs. 3 Nr. 1, GrEStG § 16 Abs. 3 Nr. 2

Minderung der grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung wegen nur teilweiser Erfüllung eines Bauerrichtungsvertrages

Leitsatz

Die Rechtsfolge der Minderung der Gegenleistung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG aus § 16 Abs. 3 GrEStG ist gegeben, wenn der Erwerber nach Aufhebung bzw. Kündigung eines Gebäudeerrichtungsvertrages gegenüber dem ursprünglichen Generalübernehmer in seiner Entscheidung über die Vergabe der zur Fertigstellung des Gebäudes noch notwendigen Bauleistungen wieder völlig frei geworden ist und die zur Fertigstellung notwendigen Gewerke an einzelne Bauunternehmen vergeben hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 730 Nr. 12
EFG 2005 S. 554
EFG 2005 S. 554 Nr. 7
MAAAB-42691

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 11.11.2004 - 1 K 1071/02

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