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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - V 458/2001 EFG 2005 S. 707

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2aEStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2bEStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2cEStG § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1EStG § 32 Abs. 4 Satz 7EStG § 32 Abs. 4 Satz 8

Einkünfte eines Zeitraums der vorübergehende Vollzeiterwerbstätigkeit des Kindes für die Ermittlung des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht zu berücksichtigen

Leitsatz

Die Einkünfte eines Kindes, das eine Berufsausbildung mangels eines Ausbildungsplatzes noch nicht beginnen konnte, aus einer vorübergehenden Vollzeiterwerbstätigkeit sind für die Ermittlung des Grenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht einzubeziehen.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 707
HAAAB-42684

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 09.05.2003 - V 458/2001

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