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Änderungen bei der Besteuerung von Arbeitnehmer-Optionsrechten in den Niederlanden
Mit dem Inkrafttreten des Steuerplans 2005 hat sich die Besteuerungsweise für AN-Optionsrechte zum erheblich geändert. Statt der bisherigen Besteuerung bei der Einräumung, soll zukünftig bei Ausübung der Optionsrechte besteuert werden. Viele sind davon überzeugt, dass diese Änderung durch die Empfehlungen der Tabaksblatt-Kommission (nach seinem Vorsitzenden genannt) im Rahmen des „Corporate Governance Code” eingetreten sind. Diese Verhaltensregeln enthalten mehrere Empfehlungen hinsichtlich der Vergütung für Geschäftsführer. Die bisherige günstige Besteuerung wurde in den Medien häufig als unanständige Bereicherung der Geschäftsführer betrachtet.
I. Die bisherige Rechtslage
Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist die Hauptregel in den Niederlanden, dass AN-Optionsrechte in dem Moment zu versteuern sind, in dem sie ohne Einschränkungen ausgeübt werden können. Dieser Moment bestimmt den Besteuerungszeitpunkt. Der geldwerte Vorteil wird auf Basis einer vereinfachten Black & Scholes-Formel, aufgenommen im Lohnsteuergesetz, berechnet. Der Wert wird aus dem „innerlichen Wert” und dem „Erwartungswert” zusammengesetzt. Der innerliche Wert ist die Dif...