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IWB 3/2005 S. 922

Rumänien | einheitliche Steuer auf Einkommen und Gewinne

Ab gilt anstelle des bisherigen Körperschaftsteuersatzes (Gewinnsteuersatzes) von 25 % und der Einkommensteuersätze von 18 bis 40 % ein einheitlicher Einkommensteuersatz von 16 %. Dabei erfolgte gleichzeitig eine Veränderung des Systems der Steuerfreibeträge. Für natürliche Personen wurden in den unteren Einkommensbereichen die Steuerfreibeträge in Abhängigkeit von den unterhaltspflichtigen Personen auf Beträge zwischen 2,5 Mio Lei für Einkommensempfänger ohne unterhaltspflichtige Personen und 6,5 Mio Lei für Einkommensempfänger mit vier und mehr unterhaltspflichtigen Personen (Kinder und andere berechtigte Personen) angehoben, während sie in den mittleren und oberen Einkommensbereichen vermindert und gestrichen wurden. Die Steuerfreibeträge sinken ab einer bestimm...

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