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FG Köln 15.07.2004 13 K 1908/00, IWB 3/2005 S. 920

Einkommensteuer | Beschränkung des grenzüberschreitenden Verlustausgleichs; EuGH-Vorlage zu § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 EStG

Dem EuGH wird gem. Art. 234 Abs. 2 EGV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Sind die Art. 52 (jetzt Art. 43) i. V. mit Art. 58 (jetzt Art. 48) und die Art. 67-73, 73b ff. (jetzt Art. 56 ff.) des EG-Vertrages dahin gehend auszulegen, dass sie einer Regelung entgegenstehen, die – wie die im Ausgangsverfahren streitige Regelung in § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 EStG – den sofortigen steuerlichen Ausgleich von Verlusten aus der Abschreibung auf Beteiligungswerte an Tochtergesellschaften im EG-Ausland dann beschränkt, wenn diese passive Tätigkeiten i. S. der nationalen Vorschrift ausüben und/oder wenn die Tochtergesellschaften aktive Tätigkeiten i. S. der nationalen Vorschrift nur durch eigene Enkelgesellschaften realisieren, während Abschreibungen auf Beteiligungswerte an inländischen Tochtergesel...BStBl II 2003, S. 795

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