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FG Köln 26.2.2004 2 K 1993/02, IWB 3/2005 S. 919

Allgemeines | Auskunftsersuchen an ausländische Steuerbehörde

(1) Ein Auskunftsersuchen an eine ausländische Steuerbehörde ist rechtswidrig, wenn das FA bereits von der inländischen Steuerpflicht überzeugt ist, eine Besteuerung im Ausland offenbar nicht in Betracht kommt und dem Ersuchen darüber hinaus ein unvollständiger bzw. widersprüchlicher Sachverhalt zugrunde liegt. (2) Eine gegen die Auskunftserteilung erhobene vorbeugende Unterlassungsklage kann nur bei (behaupteter) hinreichender Rechtsverletzung zum Ziel führen (, EFG 2004, S. 1734). • Hinweis: Im Streitfall ging es um ein durch die Betriebsprüfung eingeleitetes Auskunftsersuchen an die US-amerikanischen Steuerbehörden. Die Klin., eine GmbH, machte im Rahmen der allgemeinen Feststellungsklage (§ 41 FGO) geltend, dass das FA mit dem Auskunftsersuchen da...BStBl I 1999, S. 228

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