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Grunderwerbsteuer | Baulandausweisung durch die Gemeinde als Gegenleistung
Erwirbt eine Gemeinde einen Teil der von ihr durch Aufstellung eines Bebauungsplans und Sicherung der Erschließung baureif gemachten Grundflächen, ist der beim Grundstücksveräußerer für die ihm verbleibenden und nunmehr baureifen Teilflächen eintretende Wertzuwachs nach dem NWB VAAAB-42568 grundsätzlich keine Gegenleistung der erwerbenden Gemeinde für ihren Grundstückserwerb. – Anmerkung: Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist eine hoheitliche Maßnahme. Zutreffend hat der BFH entschieden, dass die von ihr ausgehenden Wirkungen (Werterhöhung von Grundstücken) nicht Teil eines Leistungsaustauschs und damit nicht Entgelt im grunderwerbsteuerlichen Sinne sein können. Die „Mischgestaltungen”, auf die der BFH zwecks Abgrenzung hinweist, enthalten wertvolle Anregungen f...