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Reform der Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung
Neuregelung von Zuständigkeiten und Aufgaben
Nach langen Vorarbeiten, die darauf angelegt waren, einen Konsens unter allen Beteiligten (Bund, Ländern und Versicherungsträgern) herbeizuführen, und schließlich auch zu einer einvernehmlichen Lösung geführt haben, ist zum Ende des Jahres 2004 das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung – RVOrgG v. (BGBl 2004 I S. 3242) zur Verkündung gelangt. Das Gesetz verfolgt verschiedene Ziele. Hauptziel ist die Verbesserung der Steuerung und Koordinierung zwischen den Rentenversicherungsträgern und die Stärkung der Geschlossenheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ein weiteres Ziel ist die Verstärkung des internen Wettbewerbs unter den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung. Zusätzlich wird mit der Reform auch eine Reduzierung der Zahl der Rentenversicherungsträger angestrebt.
I. Neuorganisation der einzelnen Zweige der Rentenversicherung
1. Neue Unterscheidung der Versicherungszweige und neue Namensgebung
Im völlig umgestalteten Ersten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB VI (§§ 125 ff. SGB VI) wird zum die Unterscheidung zwischen Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung aufgegeben und durch einen einheitlichen Versichertenbeg...