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NWB Nr. 6 vom Seite 389

Europäische Kommission genehmigt Investitionszulagengesetz 2005

Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom das Investitionszulagengesetz 2005 NWB MAAAB-19885 nahezu vollständig genehmigt. Damit ist im betrieblichen Bereich eine gleichwertige Anschlussregelung für das Ende 2004 ausgelaufene Investitionszulagengesetz 1999 geschaffen worden. Die Förderung von Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in den neuen Ländern und Berlin kann auch in den Jahren 2005 und 2006 fortgeführt werden.

Die Genehmigung der Europäischen Kommission macht lediglich Ausnahmen für Investitionszulagen

  • für mittlere Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Umstrukturierungsplan auf der Grundlage einer Genehmigungsentscheidung für eine Umstrukturierungsbeihilfe implementieren, der auf den „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten” v. basiert und die Genehmigungsentscheidung nicht ausdrücklich eine Investitionszulage unter dem vorliegenden Investitionszulagengesetz 2005 einbezieht;

  • bezüglich der Produktion, der Verarbeitung und des Marketings von Agrarerzeugnissen, die in den Geltungsbereich von Anhang I des EG-Vertrags fallen (Landwirtschaftsektor).

Für d...

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