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Vermietung eines Büroraums des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber
Leistet der Arbeitgeber Zahlungen für ein im Haus bzw. in der Wohnung des Arbeitnehmers gelegenes Büro, das der Arbeitnehmer für die Erbringung seiner Arbeitsleistung nutzt, ist die Unterscheidung zwischen Arbeitslohn einerseits und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung andererseits gem. , danach vorzunehmen, in wessen vorrangigem Interesse die Nutzung des Büros erfolgt.