Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BBV 2/2005 S. 4
Gewinn aus der Auflösung einer Ansparrücklage ist laufender Gewinn
Der Gewinn aus der Auflösung einer Ansparrücklage gehört nach dem auch dann zum laufenden Gewinn und nicht zum tarif- und freibetragsbegünstigten Gewinn aus der Veräußerung des Unternehmens, wenn die Zweijahresfrist zur Auflösung der Rücklage (§ 7g Abs. 4 Satz 2 EStG) zum Zeitpunkt der Betriebsveräußerung noch nicht abgelaufen ist.