Keine Entfernungspauschale für Sammeltransporte zum Einsatzort, die durch den Arbeitgeber veranlasst und von ihm getragen werden
Leitsatz
Beginnen Fahrten erst, wenn der Stpfl. seine regelmäßige Arbeitsstätte aufgesucht hat, können keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 1 EStG gegeben sein.
Ein Maurer übt zwar aufgrund seiner Tätigkeit auf verschiedenen Baustellen grundsätzlich eine Einsatzwechseltätigkeit aus. Fährt er aber von der Wohnung regelmäßig zu einem gleichbleibenden Treffpunkt, um von dort zu den Einsatzstellen befördert zu werden, so ist der Treffpunkt wie eine regelmäßige Arbeitsstätte zu beurteilen.
Fahrten von der „regelmäßigen Arbeitsstätte” zu den wechselnden Baustellen fallen nicht unter die Regelung zur Entfernungspauschale. Das gilt insbesondere dann, wenn die Aufwendungen dafür vom Arbeitgeber getragen werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 691 Nr. 12 WAAAB-42439
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 28.04.2004 - 7 K 528/03
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