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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 385/01 EFG 2005 S. 470

Gesetze: GewStG § 7, AStG § 12 Abs. 1 S. 2, AStG § 12 Abs. 1 S. 1, AStG § 10 Abs. 1, AStG § 10 Abs. 2 S. 2

Aufstockungseffekt nach § 12 Abs. 1 S. 2 AStG schlägt auch auf Gewerbesteuer durch

Gewerbesteuermessbescheid 1994

Leitsatz

Gehören die Anteile an einer ausländischen Zwischengesellschaft im Sinne der §§ 7 ff. AStG zum Betriebsvermögen eines unbeschränkt Steuerpflichtigen und stellt dieser einen Antrag auf Anrechnung der ausländischen Steuern nach § 12 Abs. 1 S. 1 AStG, so wirkt sich der damit verbundene Aufstockungseffekt –Erhöhung des Hinzurechnungsbetrags um die angerechneten ausländischen Steuern nach § 12 Abs. 1 S. 2 AStG– nicht nur bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer, sondern auch beim Gewerbeertrag und damit bei der Gewerbesteuer aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 470
EFG 2005 S. 470 Nr. 6
NAAAB-42429

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 02.12.2004 - 8 K 385/01

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