Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer GmbH zwischen Ehegatten zum Preis von 1 DM
Einkommensteuer 1996
Leitsatz
1. Eine Übertragung einer wesentlichen Beteiligung an einer in der Krise befindlichen GmbH zwischen Ehegatten zum symbolischen Preis von 1 DM kann als entgeltlich beurteilt werden und zur Entstehung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG führen, wenn die Anteile nach den Gesamtumständen tatsächlich wertlos waren und auch ein fremder Dritter nicht mehr als 1 DM bezahlt hätte.
2. Aus dem Umstand allein, dass der Veräußerer die Anteile nur seiner Ehefrau zum Erwerb angeboten hat, kann nicht auf die Unentgeltlichkeit der Anteilsübertragung geschlossen werden. Die Übertragung auf die Ehefrau und die damit verbundene Ausnutzung der Verlustrealisierungsmöglichkeit nach § 17 EStG stellen auch keinen Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 247 Nr. 5 EFG 2005 S. 712 EFG 2005 S. 712 Nr. 9 INF 2005 S. 207 Nr. 6 KÖSDI 2005 S. 14581 Nr. 4 VAAAB-42422
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.09.2004 - 12 K 72/02
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