Ausscheiden von Mitgliedern einer LPG aus der Nachfolge-Kapitalgesellschaft
Körperschaftsteuer 1994
Leitsatz
1. Die Steuerbefreiung nach § 67 LwAnpG hat nur die Besteuerung des Auseinandersetzungsguthabens bei den ausgeschiedenen Genossen zum Gegenstand und ist für die Besteuerung der Nachfolgegesellschaft einer LPG ohne Bedeutung.
2. Scheiden Mitglieder einer ehemaligen LPG unter Verzicht auf Teile des Auseinandersetzungsguthabens aus der Nachfolge-Kapitalgesellschaft aus, so handelt es sich hierbei um einen gesellschaftsrechtlichen und auf der Ebene der Gesellschaft erfolgsneutral zu behandelnden Vorgang. In der Gliederungsrechnung ist der Verzicht im EK 04 abzubilden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): AAAAB-42416
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 11.09.2003 - 3 K 421/00
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