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Lohnsteuer; | Leasing-Sonderzahlung als sofort abziehbare Werbungskosten (§§ 9, 7, 11 EStG)
Verwendet ein AN einen geleasten Pkw für berufliche Zwecke und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, so gehört eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung des Pkw zu den sofort abziehbaren WK; es handelt sich bei ihr nicht um Anschaffungskosten des obligatorischen Nutzungsrechts an dem Pkw, die nur in Form von AfA als WK berücksichtigt werden könnten. Die Vereinbarung einer bei Leasingbeginn zu erbringenden Sonderzahlung ist grds. nicht rechtsmißbräuchlich ().