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BBK 3/2005 S. 4472
Organschaft | keine Haftung der Organgesellschaft für steuerliche Nebenleistungen
Die in § 73 AO angeordnete Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers erstreckt sich gem. nicht auf steuerliche Nebenleistungen wie Nachforderungszinsen.